Finanzgericht München:

Verfassungsklage gegen Mindestbesteuerung bei der Gewerbesteuer

München, 26. April 2010 – Der World Tax Service WTS sieht in der Mindestbesteuerung bei der Gewerbesteuer eine Verfassungs-widrigkeit und hat Klage beim Finanzgericht München eingereicht. Mit einer Entscheidung wird frühestens im Jahr 2011 gerechnet.

Obwohl eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts über ihre gesamte Existenz hinweg einen Verlust erzielt hatte, wurde bei ihrer Auflösung Gewerbesteuer in beträchtlichem Umfang festgesetzt. Die WTS vertritt die Gesellschaft nun als Klägerin und hält die Festsetzung einer Gewerbesteuer gemäß § 10a GewStG in der Fassung 2004 in diesem Fall für einen potenziellen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip. „Die Verluste, die vor der Festsetzung im Jahr 2006 angelaufen waren, konnten nicht mehr voll verrechnet werden. Aus diesem Grund ist die Mindestbesteuerung definitiv eine Substanzbesteuerung“, so Peter Jung, Steuerberater und Partner bei der WTS.

Die Klägerin hat berechtigte Hoffnung, Recht zu bekommen, denn bereits im Beschluss vom 31. März 2008 (8 V 1588/08) hat das Finanzgericht München Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung geäußert. Weitere Unterstützung erhält die WTS durch Prof. Dr. Joachim Lang, der 2004 ein Rechtsgutachten in diesem Zusammenhang erstellte. Prof. Lang stellte fest, dass "die Mindestbesteuerung aus juristischer Sicht als verfassungswidrig einzustufen ist".

Hinweis für Redaktionen: Ein persönliches Interview mit Peter Jung vermitteln wir Ihnen gerne kurzfristig.

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 WTS hat Verfassungsklage beim Finanzgericht München eingereicht.

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