Munich Network Veranstaltung zu „Exit-Strategien für Unternehmer und Investoren“
Wenn Unternehmer ihre Anteile verkaufen wollen
M&A Berater Cartagena Capital und WTS Steuerberater informiertenMünchen, 26. Oktober 2010 – Er ist der Inbegriff von „jung, dynamisch und erfolgreich“. Der 26-jährige Mark Zuckerberg – Gründer von Facebook – rangiert aktuell mit einem geschätzten Vermögen von 6,9 Milliarden US-Dollar auf Platz 35 der Forbes-Liste der reichsten Amerikaner. Doch noch hat er sein Unternehmen nicht an die Börse geführt, daher ist der Geldberg erst einmal ein theoretischer Wert. Wer sein Start-up zum Erfolg geführt hat, muss damit nicht zwingend auch persönlich ein reicher Mann werden. Darauf haben die Steuerberater des WTS World Tax Service und die M&A Berater von Cartagena Capital bei einer Veranstaltung von Munich Network hingewiesen.
Das WTS Konferenzzentrum am Münchner Isartor war mit mehr als 100 zahlenden Zuhörern bis auf den letzten Platz ausgebucht, als Curt Winnen, Geschäftsführer von Munich Network, die Gäste begrüßte. Unter ihnen zahlreiche Gründer, Gesellschafter und Investoren. Als „Münchner Netzwerk für Innovationen“ verbindet Munich Network ambitionierte Start-ups mit international agierenden Hightech-Unternehmen, Investoren, Beratern und Forschungseinrichtungen. Mit Veranstaltungen wie dieser bietet Munich Network „Plattformen für Erfahrung, Innovationen, Wissen, Ideen, Talenten und Kapital.“
Falk Müller-Veerse, Managing Partner der Cartagena Capital GmbH, brachte seine Botschaft mit einem griffigen Satz auf den Punkt: „Die besten Unternehmen werden nicht verkauft, sondern gekauft!“ Fest stehe: Externes Eigenkapital zur Finanzierung von Wachstum oder Expansion sei eine Kapitalbeteiligung auf Zeit. Wer seinen Unternehmenswert maximieren und eines Tages in bare Münze umwandeln wolle, solle „schon sehr frühzeitig mit der Planung des Exit beginnen“, riet Müller-Veerse. Was dem Facebook-Gründer noch bevorsteht, der Börsengang oder auch ein Unternehmensverkauf oder eine Fusion, unterliege stark auch externen Faktoren wie Wirtschaftslage oder Wettbewerb.
Der richtige Zeitpunkt werde aber auch intern, durch den Zustand eines Unternehmens, die Marktreife seiner Produkte und die aktuelle Wachstumsstory mitbestimmt. Nur wer seinen Ausstieg langfristig vorbereite, könne ein Maximum erzielen, weil er nur so einen Bieterwettbewerb erreiche. Wer zu spät an den Ausstieg denke, könne meist den Verkaufspreis nicht mehr richtig optimieren. Wichtig sei auch zu klären, ob Mitgesellschafter einen Ausstieg blockieren könnten. Müller-Veerse skizzierte die verschiedenen Alternativen für einen Exit, vom Management Buy-out über Private Equity, strategische Zukäufe bis zu einem Merger oder einem Börsengang. Während Börsengänge im Jahr 2009 nahezu vollständig zu erliegen gekommen seien, spüre man inzwischen wieder eine leichte Erholung. Allerdings liege das Niveau heute bei nur einem Sechstel des europaweiten IPO-Volumens der Jahre 2006 und 2007 von damals bis zu 30 Milliarden Euro pro Quartal. M&A-Transaktionen hätten in einigen Branchen deutlich stärker zugenommen. Nach den Worten von Müller-Veerse ist zu erwarten, dass das Jahr 2011 ein sehr gutes Jahr für Transaktionen im Technologiesegment in Europa werden wird.
Schritt für Schritt erläuterte der Cartagena Capital Gründer die wesentlichen Erfolgsfaktoren für einen erfolgreichen Exit-Prozess. Er riet den Zuhörern, bis zu zwei Jahre vor einem Ausstieg bereits Beziehungen zu möglichen Käufern zu knüpfen und das Start-up durch Public Relations breiter bekannt zu machen. Außerdem empfahl er dringend, für Verkaufsverhandlungen einen Berater hinzuzuziehen, besonders dann, wenn man darin noch keine Erfahrung besitzt. Der eigentliche Verkauf eines Unternehmens dauere gut und gerne sechs bis zwölf Monate.
Lothar Härteis, Vorstand des WTS World Tax Service, erklärte die steuerlichen Rahmenbedingungen. Wer die „entscheidenden Unterschiede in der steuerlichen Gestaltung“ eines Ausstiegs aus einem unternehmerischen Investment nicht identifiziere, werde am Ende von den Steuerfolgen überrascht. Wer dagegen frühzeitig die Weichen stelle, könne jene Alternativen wählen, die ihn und seine Gesellschaft am besten dastehen lassen. „Steuerplanung ist eine gemeinsame Aufgabe von Käufer und Verkäufer“, betonte Härteis. In jedem Fall müssen die steuerliche Situation des Unternehmensgründers und die Steuerposition der Gesellschaft im Rahmen einer Tax Due Diligence gründlich beleuchtet werden. Denn Verlustvorträge und Zinsvorträge, die vom Erwerber genutzt werden können, erhöhen den Unternehmenswert und den zu erwartenden Kaufpreis. Bei Beteiligungsveräußerungen ist für Verlust- und Zinsvorträge in erster Linie relevant, welche Beteiligung veräußert wird und in welcher Höhe eine Veräußerung erfolgt.
Im Hinblick auf die Besteuerung der Veräußerungserlöse bei den Gesellschaftern kommt es auf die Höhe der Beteiligung und darauf an, ob sich die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen befinden. Um eine Sofortbesteuerung zu vermeiden, könne man an das Etablieren einer Vorschaltgesellschaft denken, die es erlaube, Veräußerungserlöse weitgehend steuerfrei zu reinvestieren. Im Vortrag und in der anschließenden Diskussion wurden auch sogenannte Earn-out Klauseln (erfolgsabhängige Kaufpreisanteile) und Roll-over Klauseln (mehrstufige Erwerbermodelle) und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile erörtert.
Wer im Zusammenhang mit seinem Exit aus dem Start-up auch an einen Wegzug ins Ausland denke, sollte diesen Schritt frühzeitig in Angriff nehmen, riet Lothar Härteis. Im Rahmen der Wegzugsbesteuerung sieht der deutsche Fiskus Regelungen vor, wonach Beteiligungen auch beim Verlassen der deutschen Steuergrenzen besteuert werden.

